Allgemeine Geschäfts-bedingungen
Fuse Training Rostock
Inhaber: Simon Badenhop
Parkstr. 1
18057 Rostock
E-Mail: fuserostock@gmail.com
Telefon: 01525 3448097
Website: www.fusetraining.de
Stand: 25.08.2026
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Fuse Training, Inhaber Simon Badenhop, nachfolgend „Studio“, und den Kunden des Studios, nachfolgend „Kunde“, über die angebotenen Trainingsleistungen.
2. Das Studio bietet insbesondere Personal Training als Einzeltraining für zwei, drei oder vier Personen, betreute Kleingruppenkurse mit bis zu acht Teilnehmern sowie Probetrainings und sonstige Trainingsleistungen an.
3. Die Leistungen werden durch den Inhaber oder durch vom Studio eingesetzte, entsprechend qualifizierte Trainer durchgeführt. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die Leistung ausschließlich durch eine bestimmte Person erbracht wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Für die Vermietung oder sonstige Nutzung der Räumlichkeiten durch andere selbstständige Trainer gelten gesonderte Vereinbarungen. Diese AGB finden auf solche Nutzungsverhältnisse keine Anwendung.
§ 2 Vertragsschluss
1. Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die konkrete Leistung, der Preis und gegebenenfalls die Vertragslaufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
2. Bei Personal Training erfolgt die Terminvereinbarung grundsätzlich nach individueller Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Trainer bzw. dem Studio. Ein verbindlicher Vertrag über eine konkrete Trainingseinheit kommt mit der verbindlichen Terminvereinbarung zustande.
3. Verträge über Kursmitgliedschaften, Punktekarten oder Einzelbuchungen können auch elektronisch über das vom Studio eingesetzte Verwaltungssystem „Trainin“ abgeschlossen werden. Der Kunde erhält dort die für den Vertrag maßgeblichen Vertragsunterlagen einschließlich dieser AGB zur Verfügung gestellt.
4. Bucht der Kunde ein Angebot selbstständig über das Online-Buchungssystem „Trainin“, kommt der Vertrag durch Anklicken des kostenpflichtigen Buchungsbuttons und die anschließende Buchungsbestätigung durch das Studio bzw. das Buchungssystem zustande.
5. Das Studio behält sich vor, Kunden für Kursmitgliedschaften nach individueller Rücksprache ein entsprechendes Angebot bzw. einen Vertrag manuell anzulegen.
6. Bei elektronischem Vertragsschluss erhält der Kunde die Vertragsunterlagen und Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger oder in einer Form, die deren Speicherung und Wiedergabe ermöglicht.
7. Die gesetzlichen Anforderungen für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr und Fernabsatz bleiben unberührt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
2. Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Preis oder eine andere steuerliche Behandlung angegeben ist.
3. Die Zahlung erfolgt entsprechend der beim jeweiligen Angebot vereinbarten Zahlungsart.
4. Bei Kursmitgliedschaften erfolgt die Zahlung grundsätzlich im Voraus zum Monatsanfang.
5. Zur Zahlungsabwicklung kann das Studio den Zahlungsdienstleister „Mollie“ einsetzen. Je nach Angebot stehen insbesondere SEPA-Lastschrift und Überweisung sowie weitere von „Mollie“ unterstützte Zahlungsarten zur Verfügung.
6. Bei vereinbarter SEPA-Lastschrift ist der Kunde verpflichtet, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen und dem Studio bzw. dem Zahlungsdienstleister korrekte Bankdaten zur Verfügung zu stellen.
7. Entstehen aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder eines vergleichbaren Zahlungsvorgangs Kosten (z. B. Bankgebühren), kann das Studio die tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten vom Kunden verlangen.
8. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 4 Personal Training – Einzeltermine
1. Personal Training wird als Einzeltermin oder im Rahmen einer erworbenen 10er- oder 20er-Karte angeboten.
2. Personal Training kann als 1:1-, 2:1-, 3:1- oder 4:1-Training vereinbart werden.
3. Bei 2:1-, 3:1- oder 4:1-Training handelt es sich um eine gemeinsame Trainingseinheit der jeweils gebuchten Personen.
4. Die vereinbarte Trainingsdauer und der Preis ergeben sich aus der jeweiligen Buchung oder Vereinbarung.
5. Bei verspätetem Erscheinen des Kunden kann sich die effektive Trainingszeit entsprechend verkürzen, wenn der Termin organisatorisch nicht verlängert werden kann.
6. Bei einem Nichterscheinen des Kunden gilt § 9 dieser AGB.
§ 5 10er- und 20er-Karten
1. 10er- und 20er-Karten berechtigen den Kunden zur Inanspruchnahme der auf der jeweiligen Karte bezeichneten Anzahl von Personal-Training-Einheiten.
2. Die Karten werden vollständig im Voraus bezahlt.
3. Die Karten sind grundsätzlich personengebunden und können nicht auf andere Personen übertragen werden.
4. Eine vollständige Übertragung der Karte auf eine andere Person ist jedoch als Geschenk möglich. Eine teilweise Übertragung einzelner Einheiten oder die Aufteilung einer Karte auf mehrere Personen ist ausgeschlossen.
5. Bei einer gemeinsam erworbenen Karte für 2:1-, 3:1- oder 4:1-Training wird die Karte von den daran beteiligten Personen gemeinsam genutzt. Die Karte kann nur für die vereinbarte Trainingskonstellation eingelöst werden. Eine solche gemeinsame Karte kann nicht einseitig in einzelne persönliche Guthaben der beteiligten Personen aufgeteilt werden.
6. Gültigkeitsdauer: Die reguläre Gültigkeitsdauer für die Einlösung der Trainingseinheiten zum vereinbarten Festpreis beträgt 12 Monate ab Kaufdatum, sofern im Einzelfall keine abweichende Gültigkeitsdauer vereinbart wurde.
7. Nach Ablauf der 12-monatigen Gültigkeitsdauer erlischt der Anspruch auf Inanspruchnahme der Einheiten zum vereinbarten Festpreis. Die gesetzlichen Verjährungsfristen (§§ 195, 199 BGB) bleiben hiervon unberührt. Im Falle von Preissteigerungen nach Ablauf der 12 Monate behält sich das Studio vor, bei einer späteren Einlösung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist die Differenz zum dann aktuellen Listenpreis nachzufordern.
8. Bei einer länger andauernden, nachgewiesenen Erkrankung oder Verletzung kann die reguläre Gültigkeitsdauer auf Antrag des Kunden angemessen verlängert werden. Das Studio entscheidet über die angemessene Dauer unter Berücksichtigung der konkreten Umstände. Entsprechendes gilt bei einer Schwangerschaft, soweit die Kundin das Training vorübergehend nicht durchführen kann oder aus gesundheitlichen Gründen pausieren möchte.
9. Eine Verlängerung erfolgt nicht automatisch und muss grundsätzlich vor Ablauf der regulären Gültigkeitsdauer beantragt werden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
10. Eine Auszahlung des Gegenwertes nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung besteht.
§ 6 Kursmitgliedschaften
1. Das Studio bietet Kleingruppenkurse mit maximal acht Teilnehmern an.
2. Die Kursmitgliedschaft kann mit einer festen Teilnahmehäufigkeit gebucht werden.
3. Genannte Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Mit Abschluss der Mitgliedschaft wählt der Kunde grundsätzlich einen festen, regelmäßigen Kurs bzw. feste Kurstermine entsprechend dem vereinbarten Umfang.
5. Die Kursmitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist monatlich kündbar.
6. Für die Beendigung des Vertrags gilt die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Frist. Soweit im Vertrag keine abweichende Frist vereinbart wurde, kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
7. Die Kündigung kann in Textform (z. B. per E-Mail) oder über das vom Studio eingesetzte Verwaltungssystem „Trainin“ erfolgen.
8. Eine Nichtnutzung von Kurseinheiten führt grundsätzlich nicht zu einer Erstattung oder Reduzierung des Monatsbeitrags.
§ 7 Flexible Nutzung und Tauschmöglichkeiten bei Kursmitgliedschaften
1. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich an den vereinbarten Kurs bzw. die vereinbarten regelmäßigen Kurstermine gekoppelt.
2. Kann ein Kunde einen gebuchten Kurstermin aus persönlichen Gründen nicht wahrnehmen, kann er nach Möglichkeit folgende Optionen nutzen:
* a. Er kann eine andere Person an seiner Stelle teilnehmen lassen.
* b. Er kann den Trainingstag mit einem anderen Mitglied des Studios tauschen.
* c. Er kann die versäumte Einheit in der Woche vor oder nach dem betreffenden Termin bzw. innerhalb derselben Woche in einem anderen Kurs nachholen, sofern dort ein freier Platz verfügbar ist und benötigt hierfür keinen Tauschpartner.
3. Ein Nachholen kann nur im Rahmen der tatsächlich verfügbaren Kapazitäten erfolgen. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
4. Eine nicht wahrgenommene Kurseinheit, die weder anderweitig genutzt noch durch eine andere Person wahrgenommen wird, verfällt.
5. Eine Barauszahlung oder sonstige Erstattung für nicht wahrgenommene Kurseinheiten findet nicht statt.
6. Die Regelungen dieses Paragraphen begründen keinen Anspruch auf eine Erhöhung der monatlichen Trainingshäufigkeit über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus.
§ 8 Kursbuchung, Warteliste und Nachrücken
1. Die Verwaltung der Kursteilnahmen erfolgt über das vom Studio eingesetzte Verwaltungssystem „Trainin“.
2. Ist ein Kurs vollständig belegt, kann der Kunde sich – sofern vom System angeboten – auf eine Warteliste setzen lassen.
3. Wird ein Platz frei, kann das System den nächstberechtigten Kunden entsprechend der dort vorgesehenen Reihenfolge benachrichtigen oder nachrücken lassen.
4. Mit der Annahme eines über die Warteliste angebotenen Platzes kommt eine verbindliche Kursbuchung zustande. Für verbindlich gebuchte Kurstermine gelten die Regelungen über die Nichtteilnahme gemäß § 7.
§ 9 Stornierung von Personal-Training-Terminen
1. Vereinbarte Personal-Training-Termine können bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
2. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen des Kunden behält sich das Studio vor, die vereinbarte Trainingseinheit vollständig in Rechnung zu stellen bzw. bei einer bestehenden 10er- oder 20er-Karte als verbraucht zu behandeln.
§ 10 Absage durch das Studio
1. Muss ein Personal-Training-Termin oder eine sonstige vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit eines Trainers, höherer Gewalt oder aus anderen vom Studio nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
2. Kann kein geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, wird die betreffende Trainingseinheit nicht berechnet bzw. bei einer 10er- oder 20er-Karte nicht als verbraucht behandelt.
3. Für den Ausfall von regulären Kursterminen an gesetzlichen Feiertagen gilt § 14 dieser AGB.
4. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
§ 11 Gesundheit und Trainingsvoraussetzungen
1. Das Training wird auf die körperliche Leistungsfähigkeit und die individuellen Voraussetzungen des Kunden ausgerichtet.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Studio bzw. den jeweiligen Trainer vor Beginn des Trainings sowie während der Vertragslaufzeit unaufgefordert über ihm bekannte gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen, Einschränkungen oder sonstige Umstände zu informieren, die für eine sichere Durchführung des Trainings relevant sein können.
3. Bei bestehenden oder unklaren gesundheitlichen Beschwerden wird dem Kunden dringend empfohlen, vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainings ärztlichen Rat einzuholen.
4. Das Studio bzw. der Trainer ist berechtigt, Übungen anzupassen oder ein Training abzubrechen, wenn dies nach fachlicher Einschätzung aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen geboten erscheint.
5. Die Trainingsleistungen von Fuse Training ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder medizinische Behandlung.
§ 12 Einsatz von Trainern
1. Das Studio ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen neben dem Inhaber auch andere qualifizierte Trainer einzusetzen.
2. Die Auswahl des eingesetzten Trainers erfolgt durch das Studio bzw. richtet sich nach der jeweiligen Termin- und Kursplanung.
3. Sofern ausdrücklich die Durchführung durch einen bestimmten Trainer vereinbart wurde, wird das Studio versuchen, dies zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Person besteht jedoch nicht, wenn deren Einsatz wegen Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung nicht möglich ist.
§ 13 Haftung
1. Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Für sonstige Schäden haftet das Studio unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Studios.
4. Für vom Kunden mitgebrachte persönliche Gegenstände und Wertgegenstände haftet das Studio nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 14 Feiertage und Ausfall von regulären Kursterminen
1. Fällt ein regulärer Kurstermin auf einen gesetzlichen Feiertag im Land Mecklenburg-Vorpommern, findet grundsätzlich kein regulärer Kurs statt.
2. Das Studio kann an Feiertagen freiwillig einen alternativen Kurstermin anbieten. Ein Anspruch auf einen solchen Ersatztermin besteht nicht.
3. Wird aufgrund eines gesetzlichen Feiertags kein Ersatztermin angeboten, wird der Beitrag für den betroffenen Kalendermonat anteilig entsprechend dem Wert der ausgefallenen Einheit im Verhältnis zu den im Tarif vereinbarten Monats-Einheiten reduziert.
4. Die Reduzierung gilt unabhängig davon, ob der Kunde den ausgefallenen Termin üblicherweise wahrgenommen hätte.
5. Findet ein regulärer Kurs trotz des Feiertags statt, entfällt die Reduzierung.
§ 15 Krankheit, Urlaub und sonstige persönliche Verhinderung
1. Eine persönliche Verhinderung des Kunden (z. B. wegen Krankheit, Urlaub, beruflicher Abwesenheit) führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung oder Aussetzung des monatlichen Mitgliedsbeitrags.
2. Der Kunde kann in diesen Fällen die in § 7 beschriebenen Tausch- und Nachholoptionen nutzen, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind.
3. Ein Anspruch auf eine beitragsfreie Pausierung der Kursmitgliedschaft besteht nicht, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 16 Krankheit, Verletzung und Schwangerschaft bei Trainingskarten
1. Bei einer länger andauernden Erkrankung oder Verletzung kann der Kunde eine angemessene Verlängerung der Gültigkeitsdauer einer 10er- oder 20er-Karte beantragen. Das Studio kann hierfür die Vorlage eines geeigneten Nachweises (z. B. ärztliches Attest) verlangen.
2. Eine entsprechende Verlängerungsmöglichkeit besteht bei Schwangerschaft, wenn die Kundin das Training vorübergehend aussetzen möchte.
3. Die konkrete Verlängerung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und soll die Dauer der berechtigten Trainingsunterbrechung angemessen berücksichtigen.
§ 17 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
1. Verbrauchern steht bei online abgeschlossenen Verträgen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
2. Die Einzelheiten ergeben sich aus der dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung sowie dem Muster-Widerrufsformular.
3. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb der Frist durch eine eindeutige Erklärung (z. B. per E-Mail) gegenüber dem Studio widerrufen.
4. Verlangt der Kunde, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, hat er dem Studio einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 18 Kündigung durch den Kunden
1. Der Kunde kann seine laufende Kursmitgliedschaft unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.
2. Die Kündigung kann per E-Mail oder über das Verwaltungssystem „Trainin“ erfolgen.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 19 Kündigung durch das Studio
1. Das Studio kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag ordentlich unter Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
2. Das Recht des Studios zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde:
* trotz Mahnung wiederholt mit Zahlungen in Verzug gerät,
* Mitarbeiter, Trainer oder andere Kunden erheblich belästigt, beleidigt oder bedroht,
* wiederholt gegen Sicherheits- oder Anweisungsregeln des Trainers verstößt und dadurch den ordnungsgemäßen Betriebsablauf erheblich stört.
3. Bei einer außerordentlichen Kündigung durch das Studio werden bereits im Voraus gezahlte Beiträge für Zeiträume nach Beendigung des Vertrags anteilig erstattet, soweit kein Gegenanspruch des Studios besteht.
§ 20 Gutscheine
1. Gutscheine können für die angebotenen Leistungen des Studios erworben werden.
2. Gutscheine sind übertragbar. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht.
3. Gutscheine haben eine gesetzliche Gültigkeitsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde (§§ 195, 199 BGB).
4. Für die Einlösung gelten die zum Zeitpunkt der Einlösung gültigen Preise. Reicht der Gutscheinwert nicht aus, kann die Differenz zugezahlt werden.
§ 21 Änderungen von Preisen und Leistungen
1. Das Studio ist berechtigt, das Leistungsangebot weiterzuentwickeln oder organisatorisch anzupassen, sofern der wesentliche Kern des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs gewahrt bleibt.
2. Preisänderungen für zukünftige Verlängerungszeiträume bei laufenden Mitgliedschaften werden dem Kunden rechtzeitig in Textform mitgeteilt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
3. Bereits bezahlte 10er- und 20er-Karten sowie Gutscheine behalten im Rahmen ihrer regulären Gültigkeit ihren vereinbarten Leistungsumfang.
§ 22 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Der Kunde kann mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Studio anerkannt ist.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 23 Datenschutz
1. Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden strikt nach den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG.
2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung (insbesondere bei Nutzung des Verwaltungssystems „Trainin“ und des Zahlungsdienstleisters „Mollie“) ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung unter www.fusetraining.de.
§ 24 Verbraucherstreitbeilegung
Das Studio ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 25 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Studios in Rostock.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fuse Training
Inhaber: Simon Badenhop
Parkstr. 1
18057 Rostock
E-Mail: fuserostock@gmail.com
Telefon: 01525 3448097
Website: www.fusetraining.de
Stand: 25.08.2026